Leistungen Stadtplanung
Bauleitplanung
Erstellung von (Angebots-)Bebauungsplänen sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (vBP), für unterschiedliche Anforderungsprofile, wie z.B. Wohnbauentwicklungen, Gewerbegebiete, Sondergebiete (Freizeit, Einzelhandel, Erholung, Kreislaufwirtschaft, Erneuerbare Energie etc.). Je nach Anwendungsbezug erstellen wir Bebauungspläne für Neuentwicklungen im Außenbereich oder für Steuerung im Innenbereich (Nachverdichtungen, Schutz des Ortsbildes etc.). Bei Bebauungsplänen im Regelverfahren bieten wir Ihnen die zugehörigen Leistungen (Artenschutz, Umweltbericht, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) aus einer Hand. In Abhängigkeit der zu steuernden Inhalte erstellen wir sowohl qualifizierte als auch einfach Bebauungspläne. Neben kommunalen und vorhabenbezogenen Bebauungspläne (für private Investoren) bearbeiten wir auch interkommunale Bebauungspläne für mehrere Kommunen.
Neuaufstellung, Fortschreibung, Teilfortschreibungen, Änderung von Flächennutzungsplänen. Gerne betreuen wir Ihre Kommune bzw. ihren Planungsverband dauerhaft im gesamten Prozess der Flächennutzungsplanänderung und koordinieren für Sie die zugehörigen Verfahren. Neben der inhaltlichen Bearbeitung bieten wir die erforderlichen und auf die jeweiligen Kommunen abgestimmte Bürgerbeteiligungsformate an.
Ausarbeitung von städtebaulichen Satzungen:
Satzungen gem. §34 Abs 4 BauGB (Klarstellungs-, Entwicklungssatzungen, Einbeziehungssatzung) zur Steuerung von baulichen Entwicklungen im gewachsenen Innerortsbereich bzw. am Ortsrand. Außenbereichssatzungen (gem. §35 Abs. Ab. 6) zur Verfestigung von Wohnnutzungen im Außenbereich. sowie städtebauliche Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen zum Schutz und Wahrung von Orts-/Stadtbild, Sanierungssatzungen (im Rahmen der Städtebauforderung). Unterstützung von Kommunen beim Erlass von Veränderungssperren

XPLANUNG
XPlanung ist ein Standard im Planungsbereich, der die Inhalte von räumlichen Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung nach gesetzlichen Vorgaben strukturell abbildet. Durch die Anwendung dies Austauschformats XPlanGML bei allen Beteiligten kann - unabhängig von der jeweiligen Software - ein verlustfreier Datenaustausch gewährleistet werden.
Grundsätzlich gibt es zwei übergeordnet Ansatzpunkte bei der Daten- Erfassungstiefe. Bis Februar 2023 muss die Einführung eines sog. teilvektoriellen Minimalstandards (teilvektoriell = georeferenzierter Umgriff mit Planungsdokumenten) erfolgt sein. Diese Technik ist als Übergangslösung und für bereits bestehende Pläne gedacht.
Im vollvektoriellen Standard werden alle Informationen des Plans wie Planzeichnung, Legende, textliche Festsetzungen erfasst und alle raumbezogenen Daten, z.B. Flächen und Linien als georeferenzierte Elemente eines digitalen Modells aufgebaut. Die Einführungsfrist des wesentlich komplexeren vollvektoriellen Standards steht noch nicht fest.
Wir überlassen Ihnen alle Planungsunterlagen wie bisher in gewohnter Form. Zusätzlich können wir Ihnen ab sofort bei Bedarf alle Abgabefassungen im teilvektoriellen Standard als XPlanGML-Datei liefern.
Auch die Erstellung von Bauleitplänen im vollvektoriellen Standard können wir Ihnen anbieten.
Informelle, konzeptionelle Planungen
- Ausarbeitung von städtebaulichen Rahmenplanungen
- Vorbereitende Untersuchungen (z.B. im Rahmen der Städtebauforderung)
- Dorferneuerungsplanung
- Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen
- Hydraulische Berechnung für Starkregen und Fließgewässer
