Leistungen Erneuerbare Energien
Solarleitpläne
Mit einem Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Solarleitplan) kann eine Gemeinde zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Naturhaushaltes vor Beeinträchtigungen angesichts einer (im Zuge der Energiewende zu erwartenden) hohen Anzahl von Ansiedlungswünschen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine aktive, steuernde Rolle übernehmen.
Durch die frühzeitige Betrachtung und Prüfung der maßgeblichen Kriterien kann der Planungsaufwand minimiert, der Planungsprozess beschleunigt und insbesondere auch die (im Rahmen der bauleitplanerischen Begründung geplanter PV-Standorte) obligatorische Alternativenprüfung rechtssicher, nachvollziehbar und abwägungsfest sichergestellt werden.
Zur Ermittlung geeigneter Standorte für die Installation von Freiflächen-Photovoltaikanalagen wird methodisch auf ein Ausschlussprinzip zurückgegriffen. In einem ersten Schritt werden alle Flächen, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich ungeeignet sind, abgegrenzt und als harte Ausschlusskriterien definiert (Ausschlussflächen).
Zu den harten Ausschlusskriterien zählen unter anderem Siedlungsbereiche, amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete und besonders geschützte Naturpotentiale wie z. B. Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Wiesenbrütergebiete oder gesetzlich geschützte Biotope. Aber auch Böden mit sehr hoher Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen gemäß BBodSchG oder auch landwirtschaftliche Böden überdurchschnittlicher Bonität fallen in diese Kategorie.
Anhand von zusätzlichen, weichen Ausschlusskriterien ergeben sich Restriktionsflächen (nicht bzw. eingeschränkt geeignete Standorte) die in der Regel eine große Bedeutung für Natur und Landschaft innehaben. Innerhalb dieser weichen Restriktionsflächen kann nach einer Einzelfall-Prüfung des Standortes jedoch eine Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus naturschutzrechtlicher und fachlicher Sicht vertretbar sein.
Bauleitplanung
Landschaftsplanung
Wir erstellen Landschaftspflegerische Begleitpläne und Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Genehmigungsunterlagen.
Einzelne Leistungen dabei sind u.a. Struktur- und Nutzungskartierungen, Erfassungen der Vegetationstypen nach den einschlägigen Verordnungen der Länder (BayKompV, ÖKVO), Landschaftsbildanalysen, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierungen, Ausgleichsflächenplanungen, Rodungs- und Wiederaufforstungsanträge sowie Standortkonzepte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen / Solarleitpläne
Artenschutz
Wie führen alle relevanten faunistischen Bestandserfassungen durch, erstellen den Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und konzipieren Vermeidungs- wie auch CEF- bzw. FCS-Maßnahmen. Unsere Leistungen decken auch die ökologische Baubegleitung und das Monitoring von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ab.