Ersatzneubau 110-kV-Freileitung zwischen Peiting und Peißenberg

Ersatzneubau 110-kV-Freileitung zwischen Peiting und Peißenberg

Auftraggeber: Lech Elektrizitätswerke - LEW Verteilnetz GmbH
Projektgebiet: ca. 360 ha
Bearbeitungs-/Realisierungszeitraum: 2018 - 2020


Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) Augsburg muss die 110-kV-Freileitung Anlage 65701 zwischen Peiting und Peißenberg (Mast Nr. 110 bis 144, beide Masten inklusive) aus Altersgründen (Bau im Jahr 1956) und den heutigen nicht mehr entsprechenden technischen Vorgaben (zu geringe Eislast, Masten aus brüchigem Thomastahl) erneuern. Die neue Leitung soll, da aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeiten und technisch am einfachsten umzusetzen, nahezu trassengleich erneuert werden (lediglich geringfügige Lageänderung durch leichte Verschiebung einiger neuer Maststandorte gegenüber den Bestandsmasten). Die neuen Masten werden auch künftig wieder als Stahlgittermasten ausgeführt. Aktuell ist die Leitung mit zwei Leitersystemen belegt, dies wird auch künftig so bleiben. Die Länge des zu erneuernden Leitungsabschnittes beläuft sich auf ca. 8,8 km. Dabei müssen insgesamt 34 Masten vollständig abgebaut und überwiegend nahezu bestandsgleich erneuert werden.  Die neuen Masten werden künftig durchschnittlich ca. 5 m höher als die bestehenden. 

Die geplante Maßnahme stellt (zumindest in Teilbereichen) einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG dar. Ein Teil der Gesamttrassierung verläuft innerhalb des Natura 2000-Gebietes FFH 8131-301 „Moorkette von Peiting bis Wessobrunn“, Teilfläche 17, darüber hinaus ragt von Süden die Teilfläche 06 des FFH-Gebietes 8331-302 „Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer“ in den Planungsraum hinein.

 

Abbildung oben: Ausschnitt aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan (Maßnahmenübersichtsplan)

 

Im Zuge der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen wurden für das Projekt zunächst umfangreiche faunistische und floristische Bestandserfassungen durchgeführt, die als Grundlage für notwendige umweltfachlichen Fachgutachten dienten. Wesentliche Aufgabe war neben der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP), die Erstellung der Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie der Unterlagen zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens. Darüber hinaus war die Ausarbeitung eines UVP-Berichtes erforderlich. Die besondere Herausforderung bestand bei diesem Projekt u. a. in der Entwicklung eines Vermeidungs- und Verminderungskonzeptes für die geplante Baudurchführung. So wurde z. B. innerhalb der besonders wertvollen Vegetationsbestände im FFH-Gebiet auf die Anlage von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen soweit als möglich verzichtet und stattdessen der Einsatz von Helikoptern vereinbart. Dieser darf vor Ort nicht landen, um ein Zerlegen der Masten auf den Baufeldern zu vermeiden. So ist eine besonders kleine Ausdehnung der Arbeitsfelder realisierbar (200 m² anstatt 600 m²).

 

Leistungsumfang:

  • Faunistisches Gutachten
  • Textteil zur FFH-Verträglichkeit
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung (LBP, Text und Plan)
  • Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
  • Textteil zur Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht)

 

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