Geh- und Radweg an der Ortsumfahrung Babenhausen

Geh- und Radweg an der Ortsumfahrung Babenhausen

Auftraggeber: Staatliches Bauamt Kempten
Projektgebiet: Ortsumfahrung Babenhausen
Bearbeitungs-/Realisierungszeitraum: 2021 / 2022


2014 wurde der Bau der Ortsumfahrung Babenhausen, die die St 2020 an die B 300 anbindet, von der Regierung von Schwaben planfestgestellt, allerdings wurde dabei kein durchgängig begleitender Geh- und Radweg geplant. Der Geh- und Radweg entlang der B 300 bis zum Fuggerweiher im Süden (ca. 420 m Länge) wurde ausgespart. Um diese Lücke zu schließen, hat das Staatliche Bauamt Kempten das Büro LARS consult mit der Abhandlung der naturschutzfachlichen sowie artenschutzfachlichen Belange im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt. Darüber hinaus wurde im Bereich der bereits planfestgestellten Ortsumfahrung eine ergänzende Erfassung der Fledermausaktivitäten durchgeführt.

Für die ergänzende Erfassung der Fledermausaktivitäten im Zuge der Umsetzung der Ortsumfahrung Babenhausen wurden Dauererfassungen, Detektorbegehungen sowie Beobachtungen mit einer Wärmebildkamera durchgeführt. Aufgrund fehlender Leitstrukturen wurde hier ein besonderes Untersuchungsdesign angewendet und die Erkenntnis gewonnen, dass auch Fledermäuse offensichtlich praktisch denken.

 


Auch wenn strukturgebundene Arten bevorzugt lineare Gehölzstrukturen als "akustisches Geländer" nutzen, nehmen sie auch gerne Abkürzungen – zumindest sofern ihnen dort keine Gefahr droht. Wir haben festgestellt, dass der Bereich der geplanten Umfahrung von zahlreichen Fledermausarten überflogen wird, teilweise auch in geringer Höhe. Die gehäuften Transferflüge in den Abend- und Morgenstunden erklären sich durch Quartiere im östlich gelegenen Siedlungsbereich und die westlich im Wald gelegenen Jagdhabitate. Durch Überflüge auch stark kollisionsgefährdeter Fledermausarten (Langohren) blieb als Vermeidungsmaßnahme alternativ zur ursprünglich geplanten Hartriegel-Hecke letztlich nur ein Tempolimit, um die Tiere auf ihrer „Abkürzung“ nicht zu gefährden. Zudem wurde die Beleuchtung fledermaus- und insektenfreundlich umgeplant und ein Blendschutz ergänzt, um Beeinträchtigungen weitestgehend zu vermeiden und die bestehende Jagdhabitatfunktion im Bereich der Gehölze zu erhalten.

Zusätzlich wird im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung eine Ausgleichsfläche mit Feuchtmulden geschaffen, die sowohl der Fledermausfauna als auch anderen Artengruppen wie bspw. Amphibien zugutekommt.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan zeigt die mit dem geplanten Geh- und Radweg verbundenen (zusätzlichen) Eingriffe in Natur- und Landschaft auf und stellt die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zur Kompensation (Ausgleich bzw. Ersatz) der zu erwartenden Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild dar. Das Habitatpotential des Plangebietes ist grundsätzlich bereits eingeschränkt. Durch das Vorhaben entstehende Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes werden durch die getroffenen landschaftspflegerischen Maßnahmen gleichwertig ersetzt. Entlang des gesamten Trassenverlaufs werden Vermeidungsmaßnahmen wie eine Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit dem Schutzgut Boden umgesetzt. Außerdem wird die Errichtung von Lager- oder Baustelleneinrichtungen in ökologisch höherwertigeren Bereichen vermieden. Durch Gestaltungsmaßnahmen wird das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neugestaltet, beispielsweise durch die Entwicklung eines magerrasenähnlichen Bestandes auf den Böschungen. Der Kompensationsbedarf für den Geh- und Radweg wird über das Ökokonto des Staatlichen Bauamts Kempten ausgeglichen.

 

Abb.: Zukünftiger Verlauf des Geh- und Radweges

 

 

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