Bundesstraße 16 – Ortsumfahrung Hausen

Bundesstraße 16 – Ortsumfahrung Hausen

Auftraggeber: Staatliches Bauamt Kempten
Projektgebiet: Südöstlich des Marktes Pfaffenhausen
Bearbeitungs-/Realisierungszeitraum: 2017-2025 (Monitoring bis 2030)
Planungsumgriff: ca. 172 ha (Untersuchungsgebiet)
Leistungsumfang: Raumempfindlichkeitsanalyse (REA); LP 1 – 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): Maßnahmenübersichtsplan - Unterlage 9.1, Lagepläne der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage 9.2, Maßnahmenblätter - Unterlage 9.3, Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation – Unterlage 9.4, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Textteil - Unterlage 9.1.1, Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan – Unterlage 19.1.2, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) – Unterlage 19.1.3, Faunistisches Gutachten – Unterlage 19.2, UVP-Vorprüfung, faunistische Kartierungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Unterlage 18.1, Umweltbaubegleitung und Monitoring


Die Bundesstraße 16 Mindelheim-Krumbach-Günzburg führte in Nord-Süd-Richtung auf einer Strecke von ca. 1 km durch die Ortschaft Hausen. Ziel des Planvorhabens war eine Entlastung der Ortsdurchfahrt, für welche seit Jahrzehnten gekämpft wurde. Seit 2016 wurde die Maßnahme letztendlich in den Bedarfsplan des Bundes in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen und eine Ortsumfahrung als Lösung vorgeschlagen.

Zunächst wurde eine Raumempfindlichkeitsanalyse (REA, 2017) sowie ein Verkehrsgutachten (Prof. Kurzak, 2018) zur Findung der optimalen Variante erstellt.

Die artenschutzfachlichen Belange wurden im Rahmen der beauftragten faunistischen Erfassungen sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) in den Jahren 2018 bis 2021 ermittelt und durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sachgerecht abgearbeitet.
Der mit dem Bau der Ortsumfahrung verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wurde entsprechend den fachlichen Vorgaben der BayKompV bilanziert und durch ein umfangreiches landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept kompensiert, welches auf Basis übergeordneter Fachplanungen und der aktuellen Situation vor Ort entwickelt wurde. Weiterhin wurde auf eine Multifunktionalität der Ausgleichsflächen großer Wert gelegt (§ 8 Abs. 4 BayKompV), sodass Funktionsbeeinträchtigungen mehrerer Schutzgüter auf einer Fläche kompensiert werden konnten. Das Ausgleichsflächenkonzept sieht Flächen in einem Umfang von insgesamt ca. 3 ha vor.

 

Abb.: Ausschnitt aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan - Bestands- und Konfliktplan


Zur Überprüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Umwelt- und Bewirtschaftungszielen nach §§ 27 und 47 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG wurde zudem ein Fachbeitrag zur EU WRRL erstellt.

In den Jahren 2023 – 2025 erfolgte der Bau der neuen Ortsumfahrung. Begleitend fand hierbei ein, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gefordertes Monitoring der Ausgleichsflächen sowie eine artenschutzfachliche Baubegleitung statt. Eine besondere Herausforderung bestand in der parallel zur Ortsumfahrung zur gleichen Zeit erfolgenden Gleisbettsanierung der querenden Bahnlinie Günzburg – Mindelheim. Hierdurch wurden zusätzlich regelmäßige Abstimmung mit weiteren Baufirmen und der eingesetzten Umweltbaubegleitung der DB notwendig.

 

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