Bebauungsplan mit Grünordnung "Falkenweg-Erweiterung", Mengen OT Rosna

Bebauungsplan mit Grünordnung

Auftraggeber: Stadt Mengen
Planungsumgriff: ca. 3,4 ha
Bearbeitungs-/Realisierungszeitraum: 2019-2024
Leistungsumfang: Bebauungsplan gem. §13b BauGB i.V.m. § 215a BauGB, Umweltbericht (BP), Artenschutzfachliche Relevanzprüfung, Ausarbeitung der Planunterlagen, Durchführung der Beteiligungsverfahren, Wohnbauflächenbedarfsanalyse


Die Stadt Mengen ist hinsichtlich ihrer Lage ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort in der Region Bodensee-Oberschwaben. Daher verzeichnet die Stadt in den vergangenen Jahren eine starke Nachfrage nach Wohnbauland, das zum Teil auch in den bestehenden Orts- und Stadtteilen gedeckt werden soll. Verdichtete Bauformen / Wohnblöcke sollen bevorzugt in der Kernstadt vorgesehen werden, während in den Ortsteilen vorrangig eine dorfverträgliche aufgelockerte Wohnraumschaffung erfolgen soll.

Auch im Ortsteil Rosna besteht ein hoher Bedarf nach Wohnraum. Insbesondere junge Familien sind vermehrt mit dem Wunsch nach Häusern an die Stadt herangetreten. Der Ortsteil weist aufgrund seiner Lage eine gewisse Eigenständigkeit auf und unterhält seit jeher eigenständige dörfliche Infrastruktureinrichtungen (z. B. Kindergarten, Feuerwehr, Vereinsleben etc.). Um diese gewünschte Eigendynamik und Eigenidentität des Dorfes in die Zukunft zu sichern, soll in Rosna ein zusammenhängendes Neubaugebiet geschaffen werden, welches dem Dorf die Möglichkeit gibt seine Eigenständigkeit zu wahren und insbesondere die jungen Rosnaer Bürger und Familien dauerhaft am Ort zu halten. Besonderes Augenmerk bei der Planung wurde auf Wunsch des Ortschaftsrates auf eine dorftypischen Bauweise gelegt. Eine Besonderheit stellt die Durchgrünung dar: in der Mitte des Baugebietes wurde ein grüner Anger, als Treff- und Begegnungsraum geschaffen.

Durch Festsetzungen und Hinweisen zu Überbauung, Versiegelung, Pflanzempfehlungen, Wasserrückhalt etc. sollen sowohl die Flächeninanspruchnahme als auch sonstige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch das Vorhaben auf das notwendige Minimum reduziert werden. Übergeordnetes Ziel der Grünordnung ist, das bestehende Biotop (Hangkante mit Gehölzen im Norden) als Element des Orts zu würdigen und über die getroffenen Festsetzungen angemessen zu erhalten und sensibel weiterzuentwickeln.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB i.V.m. §215a BauGB.

Um die Notwendigkeit für die geplante Neuausweisung der Wohnbaufläche im Bebauungsplan „Falkenweg-Erweiterung“ nachzuweisen, wurde eine Wohnbauflächenbedarfsanalyse (Fassung vom 03.07.2024) für das Stadtgebiet erstellt.

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