Auftraggeber: Stadt Kempten im Allgäu
Bearbeitungs-/Realisierungszeitraum: 2025-2026
Planungsumgriff: ca. 0,2 ha
Leistungsumfang: Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. §12 BauGB, Umweltbericht (BP), Artenschutzfachliche Relevanzprüfung, Ausarbeitung der Planunterlagen, Durchführung der Beteiligungsverfahren
Planungsanlass
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird Baurecht für ein dreigeschossiges Bürogebäude mit Tiefgarage geschaffen. Der Standort weist eine günstige verkehrliche Erschließung über die B 19 auf und wird im Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Fläche dargestellt.
Aufgrund der topographischen Begebenheiten (Plateaulage), der benachbarten Bahnlinie und der B 19, der Lage als Hinterliegergrundstück, sowie des dreieckigen Grundstückszuschnittes, ist das Grundstück schwer zu beplanen und lag daher lange Zeit brach. Der Neubau eines Bürogebäudes auf dieser Brachfläche im vorhandenen Gewerbegebiet, stellt demnach eine wichtige Nachverdichtung mit einer möglichst geringen zusätzlicher Flächenversiegelung dar.
Das Bauvorhaben nutzt die vorhandenen Gegebenheiten geschickt, um neue dringend benötigte Arbeitsplätze für eine lokale Vermögensberatung zu schaffen und setzt gleichzeitig auf einen nachhaltigen und innovativen Holz-Hybridbau. Mit Nutzung der Topographieunterschiede kann eine Tiefgarage im Bereich des Gebäudes untergebracht und ohne großflächige Zufahrten erschlossen werden. Das platzsparende architektonische und freiräumliche Konzept ist mit einer nachhaltigen, flächensparenden Siedlungsentwicklung im Gesamtstadtgebiet vereinbar und dient der wirtschaftlichen Weiterentwicklung Kemptens.
Städtebau
Mit der Festsetzung der Offenen Bauweise, den eng gezogenen Baugrenzen sowie der Einhaltung der Abstandsflächen gemäß BayBO wird das Einpassen des Baukörpers (gemeinsam mit der den Vorgaben zur Gebäudekubatur und Dachgestaltung) in die Umgebung aber gleichzeitig auch die Position als Ortsauftakt berücksichtigt.
Verkehrsflächen und Stellplätze
Das Grundstück wird über eine bestehende private Zufahrt erschlossen, die mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet wird. Neue Erschließungsstraßen sind demnach nicht nötig. Stellplätze befinden sich vor allem auf bereits bestehenden Parkplatzflächen und/oder im Gebäude in Form eines Parkdecks und einer Tiefgarage. Der begrenzte Platz auf dem Grundstück wird somit optimal genutzt.
Grünordnung
Mit den grünordnerischen Festsetzungen soll eine Durch- und Eingrünung des Gebietes gesichert werden. Die Eingrünung des Bauvorhabens soll Sichtschutz für das Bauvorhaben bieten und einen ökologischen Mehrwert darstellen. Daher wird auf den Grundstücken die Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Ferner wird für die aktuell offene Seite Richtung Bahnanlage eine Heckenpflanzung festgesetzt um einen organischen Übergang zur offenen Landschaft zu schaffen. Im Süden werden bestehende Bäume an der Bahnböschung als zu erhaltend festgesetzt. In Kombination mit den außerhalb des Geltungsbereichs liegenden, dicht bewachsenen Böschungsbereichen im Westen des Gebietes hin zur B 19, wird so eine lückenlose Eingrünung des Gebietes erzielt. Das anfallende Niederschlagswasser soll durch Dachbegrünung des Flachdaches und wasserdurchlässige Materialien auf Stellplatzflächen und Zufahrten möglichst direkt auf dem Grundstück zu versickern.
LARS consult GmbH ist ein interdisziplinär besetztes Planungs- und Ingenieurbüro mit Standorten in Memmingen und Augsburg. In unserem Büro sind die Fachdisziplinen Stadt- und Raumplanung, Landschaftsarchitektur, Geographie, Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen sowie Biologie vertreten.