Auftraggeber: Renerco plan consult GmbH
Planungsumgriff: ca. 4,1 ha
Bearbeitungs-/Realisierungszeitraum: 2025
Leistungsumfang: Naturschutzfachliche Eingriffsregelung inkl. Pflanzplan, Artenschutzfachliche Relevanzprüfung
Für das Projekt „Agri-PV-Anlage Biessenhofen“ wurde eine naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung mit Eingrünungsplan zur Nutzung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung (Rinderhaltung und Grünlandbewirtschaftung) erstellt.
In der Gemeinde Biessenhofen wurden, auf einer Fläche von rund 4,1 ha (reine Aufstellfläche für Module ca. 2,0 ha) im Anschluss an ein neu errichtetes Stallgebäude östlich der Ortslage Biessenhofen die erforderlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage der Firma Nestlé Deutschland AG geschaffen. Aufgrund der Größe der Fläche konnte eine Leistung von ca. 4,5 MWP installiert werden. Die Modulreihen sind südexponiert, die maximale Höhe der Modultische liegt bei 3,6 m – der Untergrund wird als Rinderweide und Grünland genutzt. Dies stellt eine Besonderheit für Agri-PV-Anlagen dar, da die Modultische zumeist nicht so hoch aufgeständert werden, dass eine Grünlandnutzung und / oder Beweidung durch Rinder möglich wäre. Erste Erfahrungen zeigen, dass das geplante Nutzungskonzept sehr gut funktioniert, d. h. die Kombination aus landwirtschaftlicher Nutzung und Energiegewinnung wie gewünscht und ohne erhebliche Erschwernisse (bei der Bewirtschaftung der Fläche) möglich ist.

Die Module wurden rund 100 m nördlich der Nestlé Deutschland AG am Standort Biessenhofen errichtet. Diese plant durch die regenerative Energiegewinnung bis zu einem Viertel des Energieverbrauches an diesem Standort aus lokal erzeugtem Strom decken zu können. Bestandteile der Planung waren eine verbal-argumentative Abhandlung der Schutzgüter, eine Ermittlung des Kompensationsbedarfes gemäß BayKompV, die Planung von Ausgleichsflächen und die Erstellung einer Eingrünungsplanung zur Minimierung des projektbedingt verursachten Eingriffes in das Schutzgut Landschaft. Die Erkenntnisse der artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung flossen in die verbal argumentative Betrachtung der Schutzgüter ein.

Bei Umsetzung der festgelegten grünordnerischen Gestaltungs-, Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen waren nur geringe bis mittlere Eingriffe in Natur und Landschaft festzustellen. Die mit dem Vorhaben verbundenen unvermeidlichen Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch folgende planinterne und planexterne Maßnahmen ausgeglichen. Planinterne Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffes auf das Landschaftsbild sind: Gebüschpflanzungen mit Krautsaum im Nord und Süden des Plangebietes, Ergänzung bestehender Gebüsche im Osten sowie Begrünung des Zaunes mittel rankender Pflanzen. Planexterne Maßnahmen zur Kompensation der Maßnahme auf die Biotop- und Nutzungstypen sind: Herstellung eines mesophilen Gebüsches mit Saumvegetation, Pflanzung von straßenbegleitenden Einzelbäumen, Herstellung einer Streuobstwiese unter Verzicht auf Dünger und Pestizideinsatz. Des Weiteren wurden artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase sowie zur Ausführung der Einzäunung formuliert.
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie in dem Beitrag von BR24 "Grasen zwischen Solarmodulen: Cow-PV von Nestlé am Netz"
LARS consult GmbH ist ein interdisziplinär besetztes Planungs- und Ingenieurbüro mit Standorten in Memmingen und Augsburg. In unserem Büro sind die Fachdisziplinen Stadt- und Raumplanung, Landschaftsarchitektur, Geographie, Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen sowie Biologie vertreten.